Versorgungsausgleich – Abänderungsmöglichkeiten – höhere Rente!

Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) wird bei Scheidungen ab dem 01.07.1977 durchgeführt.

Seit 1977 sind bei Entscheidungen nach „altem Recht“ bis zum 31.08.2010 ca. 6 Millionen Entscheidungen betroffen.
Von diesen ca. 6 Millionen Entscheidungen sind sicherlich 80% abänderbar oder es ist noch ein restlicher Versorgungsausgleich auf Antrag durchzuführen.

Den beteiligten ehemaligen Eheleuten ist überwiegend nicht bekannt, dass sie durch ein gerichtliches Abänderungsverfahren den Versorgungsausgleich vermindern oder erhöhen können und dass durch den gerichtlichen Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs die Betriebsrente des ehemaligen Ehepartners in einem höheren Umfang ausgeglichen werden kann als der bisher vorgenommene Ausgleich.

Daher ist von allen geschiedenen Personen spätestens bei eigenem Rentenbeginn prüfen zu lassen, ob der bei der Scheidung durchgeführte Versorgungsausgleich erhöht oder vermindert werden kann.

Der Versorgungsausgleich kann bei folgenden Sachverhalten abgeändert werden, sofern eine wesentliche Wertveränderung vorliegt: Beamtenversorgung; gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der Mütterrente; Betriebsrente, wenn das betriebliche Anrecht mit der Barwert-Verordnung abgezinst wurde; und der privaten Rentenversicherung.

Im Regelfall wurde die Betriebsrente im Scheidungsverfahren noch nicht oder nur in geringer Höhe ausgeglichen. Der wesentliche (Rest-) Ausgleich wurde stillschweigend oder unter Hinweis auf eine Ausgleichsmöglichkeit in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen. Diese Ausgleichsrente ist von der ausgleichsberechtigten Person zu beantragen, wenn beide ehemaligen Ehegatten Rentner sind. Dieser Antrag wird überwiegend aus Unkenntnis nicht gestellt. Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich steckt ein großes Versorgungspotential für die ausgleichsberechtigte Person (im Regelfall die Frau).

Da es sich insgesamt um eine äußerst komplexe Rechtsmaterie handelt, ist es empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Sabine Frank
Fachanwältin für Familienrecht

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Versorgungsausgleich

Zurück zur Newsübersicht