Auseinandersetzung, und Teilung

Vermögensauseinandersetzung unter Eheleuten

Die Vermögensauseinandersetzung unter Eheleuten ist ein zentraler Punkt bei der Trennung und Scheidung. Sie befasst sich mit der fairen Aufteilung von gemeinsamen Vermögensgegenständen (zum Beispiel einer gemeinsamen erworbenen Immobilie oder eines gemeinsam angeschafften Kraftfahrzeugs).

Die Miteigentümergemeinschaft (zum Beispiel an einer gemeinsam erworbenen Immobilie) endet nicht automatisch mit der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse an den gemeinsam erworbenen Vermögensgegenständen können jederzeit durch Vertrag geregelt werden. Dabei ist die Vermögensauseinandersetzung eng mit dem Zugewinnausgleich verknüpft.

Beide Prozesse zielen darauf ab, das Vermögen bei einer Trennung oder Scheidung gerecht aufzuteilen. Während der Zugewinnausgleich sich auf die Differenz der Vermögenszuwächse während der Ehe konzentriert und einen Ausgleich des Zugewinns zwischen den Partner herstellt, umfasst die Vermögensauseinandersetzung eine umfassende Betrachtung aller gemeinsamen Vermögenswerte. Beide Prozesse erfordern eine sorgfältige Analyse und rechtliche Beratung, um eine faire Verteilung zu gewährleisten.

Meine Kanzlei steht Ihnen mit Expertise zur Seite, um sowohl Zugewinnausgleich als auch Vermögensauseinandersetzung transparent und gerecht zu gestalten.