
Zugewinnausgleich unter Eheleuten
Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft, die automatisch mit der Eheschließung eintritt, sofern die Ehepartner keinen anderen Güterstand notariell vereinbaren wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft werden die während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse ermittelt.
Dabei wird das Anfangsvermögen jedes Ehepartners mit dem Endvermögen verglichen und derjenige mit dem höheren Zugewinn muss an den anderen Ehepartner einen wertmäßigen Ausgleich zahlen. Dies schafft eine faire Ausgangslage für beide Partner, unabhängig von ihrem individuellen Beitrag zum Familienvermögen. Die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs gestaltet sich im Einzelnen sehr komplex und erfordert eine detaillierte Prüfung der beiderseitigen Vermögensverhältnisse.
Meine Kanzlei unterstützt Sie dabei, den Zugewinnausgleich transparent und gerecht zu gestalten.