Erbbegleitung

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, müssen die Hinterbliebenen erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen.
Dazu muss der Nachlass geregelt werden. Wir begleiten für Sie die Nachlassverwaltung von Anfang an.

Im Rahmen der Erbbegleitung helfen wir Ihnen bei:

  • Behördengängen
  • Beantragung des Erbscheines
  • Auflösung von Konten bei Banken und Versicherungen
  • Aufteilung des Nachlasses an Miterben
  • Testamentvollstreckung

Vermeiden von Streitigkeiten unter den Erben

Bei der Aufteilung des Nachlasses vermeiden Sie Streitigkeiten unter den Erben, wenn die Entscheidungen, die nicht klar in einem Testament verfasst sind aber gefällt werden müssen, juristisch sicher und klar definiert sind.

Oft spielen gerade nach dem Verlust eines nahen Angehörigen Emotionen eine große Rolle.
Neutrale Hilfe von Außen kann die Situation befrieden und hilft, das Erbe im Sinne des Erblassers aufzuteilen.

Im Rahmen der Erbbegleitung geben wir zudem Rechtssicherheit bei der Auflösung von Verträgen und der Klärung von Verbindlichkeiten und Pflichten.

Ihr letzter Wille

Mit einem Testament legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihr Erbe verteilt werden soll. Ein Testament ist auch eine große Hilfe für die Hinterbliebenen. Es ist gerelgelt, was sonst zu Streigkeiten führen kann. Mehr dazu erfahren Sie hier:

Testamentsgestaltung

Erbbegleitung - Rechtssicherheit für Erben

Auf Erben kommen Aufgaben zu, mit denen man oftmals nicht rechnet. Behördengänge, Vertragsauflösungen und die Aufteilung des Nachlasses unter den Erbberechtigten sind oftmals keine leichte Aufgabe, besonders nach dem Verlust eines einem nahestehenden Menschen.

Unsere Kanzlei begleitet Erben in jeglichem Umfang. Von der Hilfe bei der Beantragung des Erbscheines bis zu komplexen Vertragsauflösungen und Testamentsvollstreckungen.

Lernen Sie uns in einem ersten Beratungsgespräch kennen. Wir sind für Sie da.