Sorgerecht und Umgang.
Zum Wohle des Kindes.

Die Leidtragenden bei einer Trennung sind meist die Kinder. Im Sorgerecht und im Umgangsrecht wird die Beziehung von Vater und Mutter zu den Kindern geregelt. Eine Vielzahl von Aspekten sind zu berücksichtigen. Maßstab und Ziel der Regelungen ist immer das Kindeswohl.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist nicht direkt vom Gesetz gestaltet. Die Handhabung obliegt der Vereinbarung der Eltern. Ein Kind hat grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihm vertrauten Personen. Eltern haben in den meisten Fällen Umgangsrechte aber auch Umgangspflichten wahrzunehmen.
Wir helfen Ihnen, Vereinbarungen mit dem anderen Elternteil zu treffen.
Wir vertreten Mütter und Väter und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Kinder.

Sorgerecht

Bei einer Trennung gibt es oft Streit darüber wer über das Leben der Kinder bestimmt. Die Eltern befinden sich in einer emotional schwierigen Situation.
Oberster Grundsatz ist hier das Kindeswohl. Eltern haben Ihre Interessen dem Wohle des Kindes unterzuordnen. Kinder von getrennten / geschiedenen Paaren dürfen keinesfalls zum Druckmittel oder als Rachesubjekt missbraucht werden.

Im Sorgerecht wird geregelt wo das Kind bleibt, wie häufig ein Partner das Kind sehen darf, was ein Elternteil alleine bestimmen darf und was gemeinsam bestimmt werden muss.

Natürlich sind auch finanzielle Aspekte zu regeln. Neben festen Kosten sind auch immer wieder Sonderausgaben fällig.

Anwaltschaftliche Hilfe bei Fragen zum Sorgerecht und Umgang

Rechtsanwältin Sabine Frank berät Sie als Fachanwältin für Familienrecht umfassend bei Fragen und Streitigkeiten zum Thema Sorgerecht und Umgang.
Für ein erstes Beratungsgespräch nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei in Rüdesheim am Rhein unter Telefon 06722 90480 oder per E-Mail auf. Wir setzen uns für Ihr Recht ein.