Patientenverfügung,
Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung
Rechtssichere Dokumente für den Fall der Fälle
Mit einer Patientenverfügung, mit einer Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Ihr Leben organisiert werden soll und wie Ihre medizinische Behandlung aussehen soll, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig werden sollten.
Was steht in einer Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Entscheidungen getroffen und welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, wenn Sie als Patient selbst nicht in der Lage sind diese Entscheidungen zu treffen.
Mit einer Patientenverfügung wird geregelt welche Behandlungen Sie als Patient erhalten möchten und welche nicht.
Damit haben Sie in der Hand, ob und welche künstlichen, lebensverlängernden Maßnahmen getroffen werden sollen wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können.
Sie entlasten damit auch Angehörige die ansonsten Entscheidungen fällen müssen, die Ihnen in diesem Moment nicht leicht fallen. Sie schaffen Klarheit über Ihren Willen.
Patientenverfügung /
Betreuungsvollmacht
Sollten Sie durch eine Krankheit nicht in der Lage sein Ihre Angelegenheiten zu regeln, lässt sich mit einer Betreuungsvollmacht regeln, wer diese Aufgab als Betreuer nach Ihrem Willen regeln soll.
Neben der Patientenverfügung ist die Betreuungsvollmacht ein weiteres, wichtiges Dokument zur Durchsetzung Ihres Willens.
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Rechtssichere Dokumente sind die beste Vorsorge
Welche Dokumente benötigen Sie, welche Punkte sollten unbedingt in einer Betreuungsvollmacht oder in einer Patientenverfügung stehen?
Was genau ist erlaubt, auf welche Punkte haben Sie direkten Einfluss durch Ihre Verfügungen?
Auf alle Fragen zu diesen Themen erhalten Sie von uns eine kompetente, rechtssichere Beratung.
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Aktuelle Rechtsprechung zu Patientenverfügungen!
Einen Fachartikel zur aktuellen Rechtssprechung lesen Sie hier