Elternunterhalt.
Wenn Kinder für Ihre Eltern aufkommen müssen.

Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Immer mehr Menschen leben in Alten- und Pflegeheimen.
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, für den Unterhalt Ihrer Eltern zu sorgen – auch wenn der Kontakt seit langer Zeit nicht mehr vorhanden war.

Wann besteht Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Ihren Eltern

Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen hängt von deren Vermögen und dem Einkommen ab.
Vom Nettogehalt wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro bei Alleinstehenden und von 3.240 Euro bei Ehepaaren abgezogen.
Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.

Auch das Vermögen der Kinder kann bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt herangezogen werden. Dabei haben Unterhaltsansprüche eigener Kinder  Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern.

Voraussetzungen für den Elternunterhalt

Kinder sind nach §1601 BGB verpflichtet, den Eltern Unterhalt zu gewähren, sofern diese bedürftig sind. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten müssen Kinder den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen sichern.
Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder, nicht die Schwiegerkinder. Es kann aber sein, dass deren Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs, berücksichtigt wird.

Anspruch auf Unterhalt hat nur, wer außerstande ist sich selbst zu unterhalten. Das eigene Einkommen und das Vermögen der Eltern müssen also zunächst aufgebraucht werden. Wer unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, Unterhaltszahlungen an ein Elternteil zu leisten, muss nicht zahlen (§ 1603 Abs. 1 BGB).

Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch sind:

  • Die Unterhaltsberechtigten sind nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten
  • Die Kinder selbst müssen die Leistung erbringen können (§ 1603 BGB)

Rechtssicherheit bei Fragen zum Elternunterhalt

Ob Kinder für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen oder nicht, klären wir für unsere Mandanten nach Klärung der Umstände eindeutig und sicher.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht in Rüdesheim berät Sie, in Kooperation mit einem Steuerberater, auch über die Auswirkungen von Unterhaltspflichten.
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