Änderungen im Versorgungsausgleich bei Scheidungen vor 2010!

Urteile bei Scheidungen vor 2010 sind nach aktuellem Recht oft nicht mehr korrekt!

Nach deutschem Familienrecht wird mit dem Versorgungsausgleich im Zuge einer Scheidung geregelt, wie der Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung im Alter aussieht.

In den Jahren von 1977 bis 2010 wurden viele dieser Vereinbarungen getroffen welche nach aktuellem Recht angreifbar sind. Bei rund 6 Millionen Urteilen gehen wir davon aus dass bis zu 80 % dieser Urteile anfechtbar sind!

Wir raten dringend allen geschiedenen Personen spätestens bei eigenem Rentenbeginn prüfen zu lassen, ob der bei der Scheidung durchgeführte Versorgungsausgleich erhöht oder vermindert werden kann.

Anspruch überprüfen

eine enorme Zahl an Urteilen vor 2010 ist nach aktueller Rechtssprechung anfechtbar und sorgt in sehr vielen Fällen für einen stark geänderten Anspruch von Ausgleichsleistungen.

Wir prüfen schnell und sicher, ob Ihr Fall betroffen ist. Gegen eine geringe Gebühr sorgen wir für Rechtssicherheit und eventuell für eine bessere Zukunft.

Wann ein Versorgungsausgleich nachträglich abgeändert werden kann

Den ehemaligen Eheleuten ist überwiegend nicht bekannt, dass sie durch ein gerichtliches Abänderungsverfahren den Versorgungsausgleich vermindern oder erhöhen können.

Der Versorgungsausgleich kann bei folgenden Sachverhalten abgeändert werden, sofern eine wesentliche Wertveränderung vorliegt:

  • Beamtenversorgung
  • Gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der Mütterrente
  • Betriebsrente, wenn das betriebliche Anrecht mit der Barwert-Verordnung abgezinst wurde
  • Private Rentenversicherung

Die Vorgehensweise: Wir prüfen ob Sie betroffen sind!

Wenn Sie im Zeitraum von 1977 bis 2010 geschieden wurden prüfen wir für Sie, ob die Möglichkeit zur Änderung des Versorgungsausgleiches gegeben ist.

Hierbei entstehen Ihnen kaum Kosten! Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung prüfen wir, ob eine Änderung des Versorgungsausgleiches bei Ihnen machbar ist. Hierbei arbeiten wir bundesweit mit Spezialisten für Rentenberatung und Versorgungsausgleich zusammen.
Falls Ihr Ausgleich nach aktuellen Urteilen nicht angreifbar ist, entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen und Kosten.

Ist Ihr Versorgungsausgleich angreifbar, übernehmen wir Ihr Mandat und setzen Ihre Rechte und Ansprüche in einem Verfahren in Ihrem Sinne durch.

Ist auch Ihr Versorgungsausgleich anfechtbar?

Wenn Ihr Versorgungsausgleich in oben genanntem Zeitraum berechnet wurde, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir prüfen für Sie, ob Ihr Ausgleich korrekt berechnet wurde und setzen ggf. Ihre Ansprüche durch.

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