Unterhalt.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Nach einer Scheidung gibt es in den meisten Fällen Differenzen um den Unterhalt von Kindern und Ehegatten. Auch bei nicht verheirateten Paaren herrscht oft Streit über die Unterhaltspflicht - insbesondere um den Kindesunterhalt. Wir klären für Sie ob überhaupt Unterhaltsanspruch besteht und wie dieser zu gestalten ist.
Wann besteht Unterhaltspflicht
Hier gibt es im Gesetz klare Regelungen im Unterhaltsrecht und der damit verbundenen Unterhaltspflicht. Entscheidend ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt besteht (bei Kindern ist das immer der Fall).
Ist ein Partner Unterhaltsberechtigt, wird geprüft, in wie weit die finanzielle Situation des Unterhaltsschuldners Zahlungen ermöglichen. Nur wer genügend Einkommen zur Verfügung hat, kann auch Unterhaltszahlungen leisten.
Berechnung des Ehegattenunterhalts
Ziel eines Ehegattenunterhaltes ist ein finanzieller Ausgleich nach einer Trennung bzw. Scheidung.
Hierbei wird unterschieden zwischen:
- Trennungsunterhalt
- Geschiedenenunterhalt
Gerichte nehmen geschiedene Ehegatten immer mehr mit Ihrer Eigenverantwortung in die Pflicht. Jeder sollte möglichst selbst für seinen Unterhalt sorgen.
Bei gemeinsamen Kindern, welche aufgrund ihres Alters noch Betreuung der Eltern brauchen, sieht das anders aus. In diesem Falle besteht oft Anspruch auf Unterhalt für den betreuenden Elternteil.
Elternunterhalt
Eine weitere Form ist der Elternunterhalt. Kinder können unter Umständen für Ihre Eltern unterhaltspflichtig sein, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, Ihr Leben aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Hierzu kommt es in der Praxis besonders oft, wenn ein Elternteil zum Pflegefall wird und in einem Heim leben muss.
Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Elternunterhalt
Kindesunterhalt
Der Unterhalt von Kindern ist gesetzlich geregelt. Besonders bei Minderjährigen soll der Mindestunterhalt die Versorgung der Kinder gewährleisten. Die Leitlinie zum Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle ,in der die Mindestsätze für den Unterhalt geregelt sind.
Nettoeinkommen d. Unterhaltspflichtigen | 0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahren | Prozentsatz |
Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) |
bis 1.900 € | 437 | 502 | 588 | 628 | 100 | 1.120/1.370 |
1.901 - 2.300 | 459 | 528 | 618 | 660 | 105 | 1.650 |
2.301 - 2.700 | 481 | 553 | 647 | 691 | 110 | 1.750 |
2.701 - 3.100 | 503 | 578 | 677 | 723 | 115 | 1.850 |
3.101 - 3.500 | 525 | 603 | 706 | 754 | 120 | 1.950 |
3.501 - 3.900 | 560 | 643 | 753 | 804 | 128 | 2.050 |
3.901 - 4.300 | 595 | 683 | 800 | 855 | 136 | 2.150 |
4.301 - 4.700 | 630 | 723 | 847 | 905 | 144 | 2.250 |
4.701 - 5.100 | 665 | 764 | 894 | 955 | 152 | 2.350 |
5.101 - 5.500 | 700 | 804 | 941 | 1.005 | 160 | 2.450 |
5.501 - 6.200 | 735 | 844 | 988 | 1.056 | 168 | 2.750 |
6.201 - 7.000 | 770 | 884 | 1.035 | 1.106 | 176 | 3.150 |
7.001 - 8.000 | 805 | 924 | 1.082 | 1.156 | 184 | 3.650 |
8.001 - 9.500 | 840 | 964 | 1.129 | 1.206 | 192 | 4.250 |
9.501 - 11.000 | 874 | 1.004 | 1.176 | 1.256 | 200 | 4.950 |
Stand 01.01.2023/ Alle Beträge in Euro.
Anmerkungen:
Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedar aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag!
Rechtsberatung zum Thema Unterhalt
Sabine Frank, Fachanwältin für Familienrecht, bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung zu allen Unterhaltsfragen und klärt Pflichten und Rechte zum Unterhalt für Kinder.
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