Streitigkeiten um das Erbe

Der Verlust eines Angehörigen ist meist eine schwierige Situation für die Hinterbliebenen. Dazu ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass es bei mehreren Erben zu Streitigkeiten um den Nachlass kommt. Besonders wenn kein Testament vorliegt ist die Gefahr groß dass es unterschiedliche Ansichten und Streit um das Erbe gibt. Häufige Gründe für Streitigkeiten sind:

  • Der Verstorbene hat kein Testament hinterlassen. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein
  • Ein Erbe ist nicht zufrieden mit der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge und der Verteilung
  • Ein naher Angehöriger wurde im Testament nicht bedacht und macht Pflichtteilsansprüche geltend
  • Die Erben streiten über die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses
  • Das Testament ist unwirksam oder entspricht nicht mehr den Lebensumständen des Verstorbenen

Hilfe bei Erbstreitigkeiten

Bei Erbstreitigkeiten helfen wir Ihnen in mehrerer Hinsicht. Wir klären die Stellung der einzelnen Erben und klären Sie über die juristischen Verhältnisse auf.
Für ein erstes Beratungsgespräch nehmen Sie unter der Telefonnummer 06722 90480 Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt

Erbenstellung: Wer ist Erbe?

Erbstreitigkeiten beginnen oft mit der Frage wer an sich Erbe ist und wem welcher Erbteil zusteht. Ohne ein Testament ist die gesetzliche Erbfolge geregelt. Probleme kommen auf wenn familiäre Beziehungen oder Verwandschaftsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind (Adoptionen, uneheliche Kinder). Streitigkeiten können ebenfalls aufkommen wenn in einem Testament oder in Verträgen unterschiedliche Angaben gemacht wurden.

In der Praxis gibt es meist Erbauseinandersetzungen über die Frage wer erbt wenn ein Testament existiert und wenn sich ein Miterbe durch die letzten Wünsche des Erblassers benachteiligt fühlt und das Testament anfechten will.
Gerade bei eigenhändig geschriebenen Testamenten ohne juristischen Beistand gibt es oft unterschiedliche Auslegungen unter den Hinterbliebenen.

Unsere Empfehlung für Sie

Bei Streitigkeiten um die Erbenstellung helfen wir unseren Mandanten mit Argumenten für die eigene Position.
Weiter stehen wir für eine Mediation zur Verfügung um außergerichtliche Einigungen mit den Beteiligten zu erwirken.
Gegebenenfalls können wir alternativ auch eine Erbfeststellungsklage beim Zivilgericht einreichen.
Gibt es eine Regelung, stehen wir zur Testamentsvollstreckung bereit.