Mütterrente: Mehr Geld auch für geschiedene Ehegatten!
Seit dem 01.07.2014 gilt das neue Rentenpaket der Bundesregierung. Das Rentenpaket enthält neben der Rente ab 63 u. a. auch die Mütterrente. Danach erhalten Mütter, die Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse. Ziel ist es, Mütter besser zu stellen, die für die Erziehung der Kinder ihre berufliche Karriere zurückgestellt haben.
Davon profitiert möglicherweise auch der geschiedene Ehemann. Denn wenn für einen in die Ehezeit fallenden Zeitraum nachträglich die Versorgung erhöht wird, verändert das auch den Ausgleichswert im Versorgungsausgleich (Rentenausgleich). Aus diesem Grund kann der geschiedene Ehemann beim Familiengericht beantragen, den Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung vorgenommen worden ist, neu zu berechnen.
In der Regel kann der Versorgungsausgleich dabei frühestens sechs Monate vor dem Rentenbezug eines der geschiedenen Ehegatten abgeändert werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Abänderung nur möglich ist, wenn sich der Ausgleichswert in einer bestimmten Höhe verändert. Dieser Grenzwert wird erst bei zwei vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern überschritten. Ihn zu ermitteln, dürfte mit anwaltlicher Hilfe nicht schwierig sein.
Aber nicht nur im Fall der Mütterrente empfiehlt sich eine Kontrolle des bei der Scheidung erfolgten Versorgungsausgleichs. Auch sonst können sich Änderungen ergeben, die eine Korrektur erforderlich machen.
Sabine Frank
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht